Kaufvertrag für Oldtimer Motorräder
Gegenstand des Vertrages:
Der Verkäufer verkauft dem Käufer das untenstehend näher bezeichnete Oldtimer Motorrad. Dieses Fahrzeug befindet sich im Eigentum des Verkäufers und ist frei
von jeglichen Eigentumsrechten Dritter. Das Fahrzeug wurde vom Käufer - ausführlich - inspiziert - probegefahren - nicht näher geprüft.* (Nichtzutreffendes streichen!)
bek. Mängel / Unfallschäden
Kilometerstand lt.
Tachometer
Das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung. Dem Käufer ist bekannt, dass ein Oldtimer Motorrad in Bezug auf Zuverlässigkeit und
Alltagstauglichkeit mit aktuellen Modellen nicht vergleichbar ist. Der Verkäufer versichert, ihm alle bekannten Mängel am Fahrzeug unverfälscht offengelegt zu haben.
Der vereinbarte Kaufpreis ist bei Übergabe des Motorrads in
voller Höhe zu bezahlen. Mit der Begleichung des Kaufpreises übergibt der Verkäufer die untenstehend näher bezeichneten Fahrzeugpapiere, Schlüssel, sonst. Unterlagen oder Zubehörteile an den Käufer. Haftungsübergang ist bei Übergabe
des Fahrzeuges.
Unterschrift des Verkäufers